DRESDNER BÜCHERKANON
Zum Lesen verurteilt
Von Nicole Rennhofer
Lesen statt Arrest. Jugendliche Straftäter sollen mithilfe ausgewählter Lektüre über ihr Handeln nachdenken. Der „Dresdner Bücherkanon“ beschreitet ungewöhnliche Wege in Sachen Jugendstrafverfahren.

Vandalismus, Körperverletzung, Diebstahl – von Jugendlichen begangene Straftaten schockieren und verunsichern die Öffentlichkeit. Immer öfter wird der Ruf nach höheren Strafen laut. In Dresden werden jugendliche Straftäter aber nun per Gerichtsbeschluss zum Lesen verurteilt.
Neue Chancen durch Lesen
Lesen ist „eine Kulturtechnik, die wir alle beherrschen sollten“, meint Cornelia Hantzsch von der Jugendgerichtshilfe Dresden. „Das Neue ist, dass man es im Strafverfahren benutzt, um jungen Leuten auf die Sprünge zu helfen und Anregungen zu geben, sich über ihre Situation anhand eines Buches Gedanken zu machen.“
Der Dresdner Bücherkanon umfasst bereits mehr als 100 Bücher, darunter Titel wie „Crazy“, „Die Welle“ oder das Mobbing-Drama „Leichte Beute“. Die Bücher und ihre Themen wurden gemeinsam mit der Dresdner Jugendbibliothek ganz gezielt für die jugendlichen Straftäter ausgewählt: Sie behandeln Gewalt, Rassismus, Drogen, aber auch Liebe, Ängste und Selbstfindung. Das Projekt beinhaltet neben Gesprächen und der Beantwortung von Fragen zu den Texten außerdem ein Angebot der Dresdner Jugendkunstschule, in dessen Rahmen gefährdete Jugendliche das Gelesene in Bildern und Holzschnitten verarbeiten können. So soll das Bedürfnis der jungen Menschen nach Ausdruck berücksichtigt werden.
Raus aus der Sprachlosigkeit!
Wo es der Jugend trotz der zahlreichen modernen Kommunikationsmöglichkeiten an kommunikativer Kompetenz und sozialen Grundfähigkeiten fehlt, will der Dresdner Bücherkanon vorbeugend ansetzen. Die jugendlichen Straftäter erleben durch die Lektüre Abenteuer im Kopf. Bücher regen die Fantasie an und eröffnen andere Perspektiven, wodurch die Jugendlichen lernen sollen, sich in die Situation anderer Menschen zu versetzen. Zu den „Strafmaßnahmen“ gehört auch, einen Entschuldigungsbrief zu verfassen.
Die Erfahrungen mit dem Projekt erweisen sich als äußerst positiv, was dazu geführt hat, dass die „Lesestrafe“ in ähnlicher Weise auch in anderen Städten Deutschlands übernommen wird. Der Dresdner Oberstaatsanwalt Lorenz Haase ist überzeugt: „Es ist vielfach sinnvoller, wenn sich ein Straftäter mit der Situation, gegebenenfalls auch mit der Situation des Opfers, beschäftigt, als dass er zehn oder 20 Stunden gemeinnützige Arbeitsstunden ableistet.“
