Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Österreichische Sprachen-Kompetenz-Zentrum (ÖSZ) ist bemüht, seine Website im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.literacy.at.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen:

  • Überschriftenstruktur: Seiten auf denen News- und Veranstaltungsinfokästen eingebunden sind, verfügen über keine durchgängige Überschriftshierarchie. Dies liegt darin begründet, dass die Überschriften der News- und Veranstaltungskästen (als eigenes Plug-in) nicht inhaltlicher Teil des Haupttextes (Lauftext) sind, aber dennoch eine eigene Überschriften-Auszeichnung benötigen, die nicht in die im Lauftext verwendete Überschriftenhierarchie eingepasst werden kann. Der Haupttext der Seiten verfügt über eine durchgängige Überschriftenstruktur.
  • Kursivschrift: Diese wird als (optische) Auszeichnung von Zitaten verwendet.

Unverhältnismäßige Belastung:

  • PDF-Dokumente werden (auch aufgrund der Anlieferung von Dritten) nicht barrierefrei gestaltet.
  • Audio- und Videobeiträge werden nicht als Textbeiträge übersetzt.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 22. Dezember 2022 erstellt. Die Erklärung wurde auf Grundlage einer vom Info-Media Verlag durchgeführten Selbstbewertung sowie auf Grundlage einer von Siteimprove Accessibility Checker (Google Chrome) vorgenommenen Bewertung erstellt. Diese Erklärung wurde zuletzt am 23. 12. 2022 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen und Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können hier mitgeteilt bzw. eingeholt werden können: office@oesz.at

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren