Lese-Rechtschreibschwierigkeiten (LRS)
Kein Problem mit der Sprache, aber eines mit der Schrift
(Michael Köhlmeier, zit. n. Furtlehner/Kalmár 2005)
Prinzipiell muss die Lese- und Rechtschreibschwäche (LRS) von der Lese- und Rechtschreibstörung unterschieden werden. Die Feststellung einer Lese- und Rechtschreibstörung obliegt ausschließlich der klinischen Psychologie und erfolgt auf Grundlage eines ärztlichen Gutachtens. Sofern eine echte Störung vorliegt, kann die Leistungsfeststellung adaptiert werden oder sogar ausfallen (vgl. § 2 Abs. 4 und § 11 Abs. 8 LBVO; § 18 Abs. 6 SchUG):
„Schüler, die wegen einer körperlichen Behinderung eine entsprechende Leistung nicht erbringen können oder durch die Leistungsfeststellung gesundheitlich gefährdet wären, sind entsprechend den Forderungen des Lehrplanes unter Bedachtnahme auf den wegen der körperlichen Behinderung bzw. gesundheitlichen Gefährdung erreichbaren Stand des Unterrichtserfolges zu beurteilen, soweit die Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Unterrichtsgegenstandes grundsätzlich erreicht wird.“ (§ 18 Abs. 6 des SchUG)
„Eine Leistungsfeststellung ist insoweit nicht durchzuführen, als feststeht, dass der Schüler wegen einer körperlichen Behinderung eine entsprechende Leistung nicht erbringen kann oder durch die Leistungsfeststellung gesundheitlich gefährdet ist.“ (§2 Abs. 4 LBVO)
„Schüler, bei denen hinsichtlich der Leistungsfeststellung § 2 Abs. 4 anzuwenden ist, sind entsprechend den Forderungen des Lehrplanes unter Bedachtnahme auf den wegen der körperlichen Behinderung bzw. auf die gesundheitliche Gefährdung erreichbaren Stand des Unterrichtes zu beurteilen, soweit die Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Unterrichtsgegenstandes grundsätzlich erreicht wird.“ (§11 Abs. 8 LBVO)
Lese- und Rechtschreibstörung – was heißt das genau?
Die offizielle Definition der Lese- und Rechtschreibstörung (WHO) finden Sie hier als Hintergrundinformation zum Thema. Eine Diagnose erfolgt ausschließlich über klinische Psychologen und Psychologinnen und erfordert ein ärztliches Gutachten!
Lese- und Rechtschreibstörung: „Das Hauptmerkmal ist eine umschriebene und bedeutsame Beeinträchtigung in der Entwicklung der Lesefertigkeiten, die nicht allein durch das Entwicklungsalter, Visusprobleme [Sehstörungen] oder unangemessene Beschulung erklärbar ist. Das Leseverständnis, die Fähigkeit, gelesene Worte wiederzuerkennen, vorzulesen, und Leistungen, für welche Lesefähigkeit nötig ist, können sämtlich betroffen sein. Bei umschriebenen Lesestörungen sind Rechtschreibstörungen häufig und persistieren oft bis in die Adoleszenz, auch wenn einige Fortschritte im Lesen gemacht werden. Umschriebenen Entwicklungsstörungen des Lesens gehen Entwicklungsstörungen des Sprechens oder der Sprache voraus. Während der Schulzeit sind begleitende Störungen im emotionalen und Verhaltensbereich häufig.“ (ICD-10, F81.0)
Isolierte Rechtschreibstörung: „Es handelt sich um eine Störung, deren Hauptmerkmal in einer umschriebenen und bedeutsamen Beeinträchtigung der Entwicklung von Rechtschreibfertigkeiten besteht, ohne Vorgeschichte einer Lesestörung. Sie ist nicht allein durch ein zu niedriges Intelligenzalter, durch Visusprobleme oder unangemessene Beschulung erklärbar. Die Fähigkeiten, mündlich zu buchstabieren und Wörter korrekt zu schreiben, sind beide betroffen.“ (ICD-10, F81.1)
Richtlinien für den Umgang mit LRS im schulischen Kontext
Eine Richtlinie (Rundschreiben Nr. 24/2021 des BMBWF) informiert über die gesetzlichen Rahmenbedingungen im Umgang mit LRS-Lernenden und antwortet auf Fragen bezüglich der Feststellung, der Leistungsbeurteilung und möglicher Hilfestellungen. Die Richtlinie dient der Unterstützung von Lernenden im schulischen Kontext im Umgang mit LRS.
Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es?
Wer kann im Falle einer Lese-Rechtschreib-Schwäche helfen? Folgende Institutionen und offizielle Einrichtungen bieten Unterstützung und Hilfe:
- Schulpsychologen und -psychologinnen
- LRS-Beratungslehrer/innen: Die Koordination erfolgt über das Diversitätsmanagement (FIDS) in den einzelnen Bildungsregionen der Bildungsdirektionen (Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien). Die Aufgabe dieser besonderen Funktion liegt vorrangig in der förderungsdiagnostischen Abklärung, der Beratung von Klassenlehrern/lehrerinnen und Elternteilen sowie der Sensibilisierung in Bezug auf das Thema.
- Sprachheilpädagoginnen und -pädagogen
Materialien
Bei dem Förderprogramm „Lesetricks von Professor Neugier“ handelt es sich um ein theoretisch fundiertes und empirisch evaluiertes Leseverständnistraining. In 25 Fördereinheiten werden sechs Verstehensstrategien vermittelt, für deren Effektivität eine breite empirische Evidenz vorliegt: Bildhaftes Vorstellen, Aktivieren von Vorwissen, Vorhersagen treffen, Fragen stellen, Comprehension Monitoring, Zusammenfassen.
Das Trainings-Inventar Lese-Rechtschreibstörung (T-I-LS) richtet sich an Psycholog*innen, Pädagog*innen und Lehrer*innen, die an der Förderung von Kindern mit einer Lese-Rechtschreibstörung arbeiten. Die beschriebenen Methoden und Techniken ermöglichen von Anfang an Erfolge beim Lernen und motivieren dadurch die Schüler*innen zur Mitarbeit, die Materialien sind sofort einsetzbar. Das Training kann wahlweise im Einzel- oder im Gruppensetting erfolgen.
Literaturtipps
- Breitenbach, E. & Weiland, K. (2010). Förderung bei Lese-Rechtschreibschwäche (1. Auflage). Kohlhammer Verlag.
- Ebel, V. & Heßmann, G. (2006). Lese-Rechtschreib-Schwäche: [Lese- und Schreibprobleme sicher erkennen; praktikable Tipps und Anleitungen: wie Eltern mit ihrem Kind sinnvoll üben können] (1. Auflage). GU-Ratgeber Kinder. Gräfe und Unzer.
- Scheerer-Neumann, G., Gold, A., Rosebrock, C., Valtin, R. & Vogel, R. (2018). Lese-Rechtschreib-Schwäche und Legasthenie: Grundlagen, Diagnostik und Förderung (2. Auflage). Kohlhammer Verlag.
Weiterführende Informationen
- BMBWF
- Schulpsychologie
- Der schulische Umgang mit Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten. Eine Handreichung
- Evidenzbasierte LRS-Förderung
- LRS-Erlass der Bildungsdirektion Steiermark
- Weitere hilfreiche Unterlagen
Quellen
ICD-10-GM 2014. Systematisches Verzeichnis: Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 11. Revision – German Modification Version 2014.
Furtlehner, C. & Kalmár M. (2005). „Kein Problem mit der Sprache, aber eines mit der Schrift!“ Mitteilungen der Vereinigung Österreichischer Bibliothekarinnen & Bibliothekare 58: 3, 9-16.