Grundsatzerlass Leseerziehung


Lesen fördert den Erwerb und die Verwendung von Sprache in ihrer Funktion als Medium des Denkens, des Informationsaustausches und der Gestaltung von Beziehungen. (Grundsatzerlass zur Leseerziehung 2017, 1)
 

Der Grundsatzerlass beschäftigt sich mit der Lesekompetenz als Voraussetzung, um den Alltag zu bewältigen und an der Gesellschaft teilhaben zu können.
In der Präambel wird die Bedeutung von Lesebildung in der Schule für alle Lernbereiche und Schulstufen deutlich:

Bildungs- und Erziehungsauftrag der österreichischen Schule ist es, der Leseerziehung in allen Unterrichtsgegenständen in allen Schularten und auf allen Schulstufen […] besondere Bedeutung zu geben. Lesen meint in diesem Zusammenhang das verstehende Verarbeiten von Texten, in denen Schrift allein oder in Verbindung mit multimodalen Elementen (Bild, Logo, Töne, Film etc.) auftritt.
(Grundsatzerlass zur Leseerziehung 2017, 1)

Im Grundsatzerlass wird Lesen als integraler Teil des österreichischen Schulsystems verstanden. Leseerziehung ist als Unterrichtsprinzip in allen Lehrplänen und in allen Schulstufen als Kompetenz, um Texte in Verbindung mit Sprechen und Schreiben rezipieren zu können, beschrieben. Die Aufgabe der Leseerziehung ist die individuelle Förderung der Schüler/innen unter Berücksichtigung von soziokultureller und lebensweltlicher Diversität. Mehrsprachigkeit und Interkulturalität sowie Lesefördermaßnahmen sollen anhand von Lesediagnostik – fachlich fundierte Feststellung der Förderbedarfe – und eines fundierten Förderkonzepts definiert werden.


Weiterführende Informationen

  • Hier geht es zum Grundsatzerlass.
  • Hier finden Sie das „Themenheft für den Kompetenzbereich Lesen“